Chippflicht für Hunde

 

 

Chippflicht für Hunde

 

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes bringt auch eine neue Regelung zum Chippen von Hunden. Hunde müssen ab Jahresmitte nicht nur durch einen Mikrochip gekennzeichnet, sondern auch in eine bundesweite Datenbank eingetragen werden.

 Welche Bedeutung hat das Chippen?

 Ab Mitte 2008 sieht das Tierschutzgesetz eine generelle Chippflicht für Hunde vor. Durch diese obligatorische Kennzeichnung soll es insbesondere erleichtert werden, entlaufene oder ausgesetzte Hunde zu identifizieren und ihrem Halter zuzuordnen.

Die Implantation eines mit einem Transponder versehenen, etwa reiskorngroßen Mikrochips stellt eine tierschutzkonforme Kennzeichnungsmethode dar, durch welche die schmerzhafte Tätowierung der Innenseite eines Ohres überflüssig wird.

 Wie sieht die Regelung im Detail aus?

 Hundehalter sind verpflichtet ihren Hund von einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und ihn in einer von Bundesministerium für Gesundheit, Familien und Jugend (BMGFJ) zur Verfügung gestellten, bundesweiten Datenbank zu registrieren. Die Verpflichtung wird ab dem 30 Juni 2008 wirksam und betrifft alle Hunde, die auf österreichischem Staatsgebiet gehalten werden.

 Zeitpunkt der Kennzeichnung:

 Hunde, die nach dem 30.06.2008 geboren werden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von 3 Monaten gechipt werden.

An älteren Hunden, die noch nicht gechipt sind, muss die Kennzeichnung bis spätestens 31.12.2009 vorgenommen werden.

 Zeitpunkt der Registrierung:

 Hunde, die nach dem 30.06.2008 gechipt werden, müssen innerhalb eines Monats nach Vornahme der Kennzeichnung in der Datenbank erfasst werden.

Hunde, die zum Stichtag 30.06.2008 bereits gechipt sind, müssen bis spätestens 31.12.2009 in die Datenbank eingetragen werden.

 Wie erfolgt die Registrierung:

 Die Datenbank die derzeit eingerichtet wird, wird über ein Internetportal verfügen. Der Tierhalter kann selbst die erforderlichen Daten eingeben und im Bedarfsfall auch ändern.

Der Haustierarzt kann vom Tierbesitzer - z. B. anlässlich der Vornahme der Kennzeichnung - mit der Eingabe der Daten beauftragt werden. Schließlich ist es auch möglich die erfolgte Kennzeichnung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mitzuteilen und diese um die Dateneingabe zu ersuchen.

Nach erfolgter Meldung erhält der Tierhalter eine Registernummer. Die ist als Bestätigung für die vorgenommene Registrierung aufzubewahren.

 

 Welche Daten müssen eingetragen werden? 

  • 1. Daten des Tierhalters: Name, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Zustelladresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum.

 

  • 2. Daten über die Tierhaltung: Datum der Aufnahme der Haltung; bei Weitergabe Datum der Abgabe und neuer Halter (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises), Tod des Tieres.

 

  • 3. Daten des Tieres: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum bzw. Geburtsjahr, Geburtsland und Kennzeichnungsnummer (Nummer des Mikrochips); Falls an einem Hund ein Eingriff vorgenommen wurde, der grundsätzlich verboten ist (z. B. Kupieren des Schwanzes), so müssen der Grund für diese Maßnahme (z. B. Verletzung, Beschlagnahme in kupiertem Zustand) und der Tierarzt, der den Eingriff durchgeführt hat, ebenfalls in der Datenbank vermerkt werden.

 Zusätzlich können die Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises und das Datum der letzten Tollwutimpfung erfasst werden.

 Müssen auch Katzen gechipt werden?

 Eine Kennzeichnungspflicht für Katzen, wie in der ursprünglich 2004 beschlossenen Fassung des Tierschutzgesetzes wurde ersatzlos gestrichen.

 Welche Dokumente benötigt ein Tier im privaten Reiseverkehr?

 Wenn ein Tierbesitzer in Begleitung seines Tieres (Hund, Katze od. Frettchen) innerhalb der EU reist, so muss dieses seit 1.10.2004 über einen speziellen EU Heimtierausweis (Pet Pass) verfügen. Dieser Ausweis wird von einem Tierarzt ausgestellt, wenn die Tiere eindeutig gekennzeichnet sind (Mikrochip) und über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.

In den Ländern Großbritannien, Irland, Malta und Schweden muss zusätzlich zur Tollwutimpfung ein Test nachgewiesen werden, mit dem die Wirksamkeit der Impfung überprüft wird.